• 1 Allgemeines

Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

  • 2 Leistungsgegenstand

  1. Florian Witte verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.
  2. Florian Witte übt die Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit aus, nicht aber, wie ein Betreiber einer Sportschule oder eines Fitness-Studios. Der Status ist der eines Privat-Coachings.
  3. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • 3 Training

  1. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.
  2. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften. Bei einem vereinbarten Monatspaket, ist die vereinbarte Stundenanzahl fest vereinbart. Diese Stundenzahl wird abgerechnet. Nicht eingehaltene Stunden, können bis zum 20. eines Folgemonats zusätzlich nachgeholt werden. Vier Wochen Urlaub/Abwesenheit bleiben hiervon unberührt und unterliegen der gegenseitigen Absprache,

Florian Witte steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.

  • 4 Zahlungsbedingungen

  1. Der Klient erhält von Florian Witte eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge sofort zu zahlen ist.
  2. Abos für Betreuung sind jeweils zum 1. des Monats im Voraus zu bezahlen
  3. Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt jeweils nach Vereinbarung.
  4. Der Preis der jeweiligen Trainingseinheit ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
  5. Fahrtkosten werden nicht gesondert in der Rechnung aufgeführt und mit in Rechnung gestellt. Die Preise hierfür sind der jeweiligen Preisliste zu entnehmen.
  • 5 Weitere Leistungen

  1. Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Leistungsdiagnostiker, etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst und sind von diesem entweder direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten oder werden dem Klienten durch Florian Witte in Rechnung gestellt.
  2. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. Für Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.) sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.
  • 6 Haftung

  1. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
  2. Gegenüber dem Klienten schließt Florian Witte jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehen Haftungsbeschränkung betroffen.
  3. Florian Witte haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
  4. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Florian Witte vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Florian Witte übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
  5. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
  6. Florian Witte haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen. VII. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Florian Witte.
  • 7 Verhinderung
  1. Um ein effektives Training zu ermöglichen, bitte ich um pünktlichen Trainingsbeginn.
  2. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 48 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Florian WItte ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Unfall, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben.